Gartengestaltung Garten anlegen - Planung & Gestaltung

Gartensauna: wer benötigt eine Baugenehmigung?

Baugenehmigung für Gartensauna

Saunieren macht Spaß und ist gesund – was liegt also näher, als sich im Garten eine eigene Außensauna aufzustellen? Doch Vorsicht: Eine Gartensauna bedarf in den meisten Fällen einer Baugenehmigung.

Baugenehmigung oft unumgänglich

Baurechtlich gesehen handelt es sich bei einer Sauna im Garten um einen Aufenthaltsraum. Deshalb wird ein solcher Bau als Nebengebäude gewertet, der in der Regel durch die Behörden genehmigungspflichtig ist. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen Sie also für Ihre Gartensauna eine Baugenehmigung beantragen.

Achten Sie dabei auf folgende Punkte:

  • Antragsteller ist Architekt/Bauingenieur, nicht Sie selbst
  • oft auch Antrag durch Handwerksmeister ausreichend, da kleineres Bauvorhaben
  • Zuständigkeit jeweiliger Landesverordnung des Bundeslandes entnehmen
Hinweis: Beginnen Sie mit dem Bau erst, wenn eine Baufreigabe vorliegt. Ein nachträglicher Antrag ist nicht erlaubt und kann unter Umständen dazu führen, dass Sie die Sauna wieder entfernen müssen.

Baugenehmigung beantragen

Der Antrag muss bei der für Sie zuständigen Baubehörde, auch als Bauamt, Bauaufsichtsamt oder Baureferat bezeichnet, vorgelegt werden. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ausgefülltes Bauantragsformular
  • Auszug aus der Liegenschafts- bzw. Katasterkarte
  • amtlicher Lage- und Freiflächenplan bzw. Freiflächengestaltungsplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibungen
  • Berechnungen zur bebauten und unbebauten Grundstücksfläche
  • Sicherheitsnachweise (Standsicherheit, Wärmeschutz-, Schallschutz- und Brandschutznachweis)
Fasssauna im Garten
Die sogenannte „Fasssauna“ gehört zu den beliebtesten Gartensauna-Modellen.
Tipp: Vereinbaren Sie als allererstes einen Beratungstermin mit Ihrem Bauamt und legen dort die Baupläne vor. So können Sie direkt abklären, ob für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Verfahrensfreies Vorhaben

Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt für Ihre geplante Gartensauna die Genehmigungspflicht. Dann können Sie die Sauna als genehmigungsfreies Nebengebäude errichten. In der Regel ist dies der Fall, wenn eine bestimmte Größe unterschritten wird. Diese ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Doch Vorsicht: In manchen Bundesländern gilt als Größennachweis der umbaute Raum in Kubikmetern, in anderen hingegen die Grundfläche in Quadratmetern als Grundlage.

Übersicht über genehmigungsfreie Außensaunen

BundeslandGenehmigungsfreie Größe
Baden-Württembergbis 40 Kubikmeter (m3)
Bayernbis 75 m3
Berlinbis 10 Quadratmeter (m2)
Brandenburgbis 75 m3
Bremenbis 10 m2
Hamburgbis 30 m3
Hessenbis 30 m3
Meckenlenburg-Vorpommernbis 10 m2
Niedersachsenbis 40 m3
Nordrhein-Westfalenbis 75 m3
Rheinland-Pfalzbis 50 m3
Saarlandbis 10 m2
Sachsenbis 10 m2
Sachsen-Anhaltbis 10 m2
Schleswig-Holsteinbis 30 m3
Thüringenbis 10 m2
Sauna bauen
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass diese Angaben nur für bebaute Gebiete gültig sind. Für Saunen und andere Nebengebäude in unbebauten Außenbereichen benötigen Sie mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Niedersachsen (jeweils weniger als 20 Kubikmeter) sowie Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (jeweils weniger als 10 Kubikmeter) immer eine Baugenehmigung.

Worauf noch achten?

Bei der Frage nach der Baugenehmigung kommt es jedoch nicht nur auf die reine Größe der Gartensauna an: Auch dazugehörige geplante Bauten wie beispielsweise

  • der Einbau einer Toilette
  • die Installation einer Heizung

entscheiden über die Genehmigungspflicht. Beides ist genehmigungspflichtig, wobei die zur Sauna gehörige Feuerstelle nicht als Heizung gezählt wird. Des Weiteren sollten Sie weitere Punkte unbedingt beachten, um nicht im Nachhinein noch Probleme mit der Baubehörde zu bekommen.

Grenzbebauung

Dazu gehört, dass beim geplanten Standort der Gartensauna die Richtlinien Ihrer Gemeinde oder Kommune zur Grenzbebauung eingehalten werden. Sie müssen also einen bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Zudem darf das Bauwerk eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Nähere Informationen erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Bebauungsplan sowie bei der Baubehörde.

Brandschutz

Eine Gartensauna mit Holzbefeuerung muss zudem durch den Bezirksschornsteinfeger genehmigt und abgenommen werden. Dabei sind bestimmte Brandschutzvorgaben, die Sie bei dem für Sie zuständigen Schornsteinfeger erfragen können, zu erfüllen. Diese Pflicht entfällt, wenn Sie sich für eine Außensauna mit Elektrobefeuerung entscheiden.

Sauna mit Elektroofen
Hinweis: Ein Elektroofen bedarf keiner speziellen Genehmigung. Bedenken Sie aber, dass die nötige Stromversorgung nur durch einen zugelassenen Elektriker verlegt werden darf.

Bebauungsplan

Selbst wenn Ihre Gartensauna die Bedingungen für ein genehmigungsfreies Verfahren erfüllt, Sie den Bezirksschornsteinfeger kontaktiert und die Regeln zur Grenzbebauung beachtet haben, dürfen Sie trotzdem nicht überall auf Ihrem Grundstück bauen. Der Bebauungsplan (einsehbar bei der Baubehörde) gibt vor, welche Grundstücksflächen überbaut werden und wie groß diese sein dürfen. Im Zweifelsfall können Sie eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragen, was ebenfalls beim Bauamt erfolgt.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Höhe der Kosten bemisst sich nach den Gesamtkosten des Bauprojekts. In der Regel liegen diese, je nach Gemeinde, zwischen 0,5 und einem Prozent der Bausumme. Das bedeutet allerdings nicht, dass beim Bau einer Außensauna für 5000,- EUR Gesamtkosten lediglich 25,- EUR Antragskosten anfallen: Die meisten Behörden berechnen eine Mindestgebühr zwischen 100,- und 200,- EUR. Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Kosten für einen Architekten, Bauingenieur oder Handwerksmeister, da nur dieser den Bauantrag einreichen darf.

Wie kann man die Pflicht zum Stellen eines Bauantrags noch umgehen?

Die Baugenehmigung lässt sich übrigens umgehen, wenn Sie sich eine mobile Gartensauna auf das Grundstück stellen. Mobile Saunen, etwa in einem Bauwagen oder als Fasssauna auf Rädern, sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Aber auch hier gilt der Rat: Fragen Sie erst im Bauamt nach und holen Sie eine schriftliche Auskunft ein. Erst dann sind Sie auf der sicheren Seite.