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Zaun an Grundstücksgrenze rechts oder links: welcher gehört mir?

Zaun Grundstücksgrenze

Ein Grundstück, mag es auch noch so groß sein, grenzt stets an andere Grundstücke an. Mit ihren Besitzern ist meistens eine gute Nachbarschaft möglich. Dennoch gehört ein abgrenzender Zaun hierzulande einfach dazu. Er bringt Vorteile, kostet aber auch eine Stange Geld. Doch welcher der beiden Grundstücksbesitzer ist eigentlich dafür zuständig? Dürfen sie ihn vereint errichten oder ist Aufgabenteilung gesetzlich festgelegt?

Einfriedung – der Fachbegriff

Jeder Mensch weiß, was mit dem Begriff Grundstückszaun gemeint ist. Die Sprache der Gesetze verwendet dafür jedoch das Wort Einfriedung. Einfriedung, weil der Zaun den Frieden der Bewohner sichern soll. Sie wird als eine Anlage definiert, die das Grundstück abgrenzt, um dadurch folgende Hauptaufgaben zu erfüllen:

  • ungebetene Personen und Tiere am Betreten hindern
  • Witterungseinflüsse und Lärm abhalten
  • den Einblick von außen verhindern

Verschiedene Zaunarten

Mauer Wie der Zaun an der Grundstücksgrenze gestaltet wird, ist in erster Linie auch eine Geschmackssache. Vom gesetzlichen Standpunkt aus wird zwischen toten und lebenden Einfriedungen unterschieden. Mauern und Zäune aus Holz und allen anderen Materialien zählen zu den toten Einfriedungen, während der andere Part von lebenden Heckenpflanzungen besetzt wird.

Das Wissen um diese Einteilung ist deswegen so wichtig, weil unter Umständen noch weitere gesetzliche Bestimmungen Anwendung finden.

  • tote Einfriedungen sind „bauliche Anlagen“
  • ggf. sind baurechtliche Auflagen einzuhalten
  • für Hecken können Grenzabstände gelten

Übrigens, wenn Sie eine Hecke mit der Genehmigung des Nachbarn entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichten, wird sie dadurch automatisch zu einer Grenzanlage. Sie kann auch nur mit der Zustimmung des Nachbarn verändert oder ganz beseitigt werden. Das gilt ebenso für eine Mauer oder Zaun.

Besteht eine Einfriedungspflicht?

Zaun Das dicke Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB genannt, enthält keine Regelungen für Einfriedungen. Aus privatrechtlicher Sicht steht es daher dem Eigentümer des Grundstücks frei, es einzuzäunen oder nicht, solange er die Rechte Dritter wahrt.

Doch wer jetzt von Gestaltungsfreiheit träumt, hat mit dem Fleiß des Gesetzgebers nicht gerechnet. Viele Bundesländer haben im Nachbarschaftsrecht genau geregelt, ob, wie und von wem der Zaun an der Grundstücksgrenze zu errichten ist. Nur wenige Länder haben diesbezüglich keine Bestimmungen erlassen.

Gesetzliche Regelungen in den Bundesländern

Vor der Errichtung eines Zauns an der Grundstücksgrenze sollten Sie am besten in allen Punkten mit dem Nachbarn einig sein. Erkundigen Sie sich darüber hinaus aber unbedingt noch beim zuständigen Bauamt, welche Bestimmungen aktuell für ihr Bundesland gelten.

Wenn eine Einfriedungspflicht besteht, muss vom Nachbarn keine Zustimmung eingeholt werden. Folgende Bundesländer haben die Pflicht eingeführt:

  • Baden-Württemberg (nur im Außenbereich)
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Sofern eine Einzäunung ortsüblich ist, besteht die Pflicht auch in Berlin und Brandenburg.
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sehen Einfriedungen nur für bebaute und gewerblich genutzte Grundstücke vor.

Grundstücksgrenze Ganz ohne Nachbarschaftsrecht und damit ohne Einfriedungspflicht kommen folgende Bundesländer aus:

  • Baden-Württemberg (in der Innenortslage)
  • Bayern
  • Bremen,
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen.

Bebauungspläne beachten

Mit dem Nachbarschaftsrecht ist nicht das letzte Wort gesprochen. Auch Bebauungspläne der Stadt bzw. der Gemeinde können hinsichtlich der Zaunerrichtung entlang der Grundstücksgrenze zwingende Vorgaben enthalten.

Was ist Einfriedungsverlangen?

Die Einfriedungspflicht dient zum Schutz des Nachbarn, deswegen ist diese Pflicht auch nur dann in der Realität umzusetzen, wenn der Nachbar das verlangt. Das Verlangen kann mündlich geäußert werden, ist aber nicht zu empfehlen. Um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden, sollten alle Vereinbarungen lieber schriftlich festgehalten werden.

Was versteht man unter ortsüblich?

Das Nachbarschaftsrecht verweist oft auf sog. Ortsüblichkeit. Der neue Zaun soll sich harmonisch in das Gesamtbild einer Straße bzw. Viertels einfügen. Das wirkt sich sowohl auf die Art des Zauns als auch auf seine Höhe aus.

Liguster Ein Spaziergang durch die Siedlung vermittelt einen guten Eindruck, was eventuell erlaubt ist und was nicht. Wenn alle benachbarten Grundstücke mit einer niedrigen Hecke umzäunt sind, darf nach dem Nachbarschaftsrecht, welches auf die Ortsüblichkeit verweist, ein 2 m hoher Zaun nicht errichtet werden.

Gesetzliche Regelung der Höhe

Wenn ein Nachbarschaftsrecht nicht auf Ortsüblichkeit verweist, dann liefert es selbst Vorgaben zu Höhe und Beschaffenheit. Nachfolgend die geltenden Werte der einzelnen Bundesländer, in denen Einfriedungspflicht besteht, natürlich ohne Gewähr.

  • Berlin und Brandenburg: Maschendrahtzaun, ca. 1,25 m hoch
  • Hessen, Rheinlandpfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen:
  • jeweils ein ca. 1,20 m hoher Maschendrahtzaun
  • Niedersachsen: bis zu 1,20 m hoher Zaun
  • Nordrhein-Westfalen: ca. 1,20 m hoher Zaun oder Mauer
  • Sachsen-Anhalt: bis zu 2,00 m hoher Zaun

Zuständiger Grundstücksbesitzer

Wenn der Wunsch oder die Pflicht nach einem abgrenzenden Zaun besteht, bleibt nur die Frage, welcher Grundstückseigentümer muss welche Seiten einzäunen? Auch über die Zuständigkeit enthält das Nachbarschaftsrecht vieler Länder Regelungen, andere hingegen haben keine:

  • gemeinsame Einfriedung
  • Rechtseinfriedung
  • keine gesetzliche Regelung

Mauer Naturstein Unabhängig von den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten kann ein Grundstückseigentümer jederzeit auf seinem Grundstück eine Einfriedung auf seine Kosten errichten, unterhalten und nutzen. Dabei muss er allerdings Bebauungspläne, Ortsüblichkeit und weitere gesetzliche Bestimmungen beachten.

Auch wenn keine gemeinsame Einfriedungspflicht besteht, können zwei Nachbarn einvernehmlich einen gemeinsamen Zaun auf der Grundstücksgrenze errichten. Details können die beiden nach eigenen Vorstellungen regeln, müssen aber die gesetzlichen Bestimmungen beachten.

Hinweis: Auch die Errichtung von Einfriedungen, auf die der Nachbar gesetzlich keinen Anspruch hat, müssen ihm vor Bau angezeigt werden.

Gemeinsame Einfriedung

Gemeinsame Einfriedung bedeutet, dass beide Grundstückseigentümer für die Einfriedung zuständig sind, sofern eine errichtet werden soll. Sie ist gesetzlich nicht zwingen vorgeschrieben, sondern wird erst fällig, wenn einer der Grundstücksbesitzer eine Einfriedung wünscht.

Verlangt ein Grundstückseigentümer die Einfriedung, muss der Eigentümer des anderen Grundstücks mitwirken. Wenn er das nicht tut, kann der andere Grundstückseigentümer eigenständig eine Einfriedung errichten, der Nachbar muss die Hälfte der Kosten tragen. Wenn sich beide nicht über die Zaunart einigen können, muss er nach ortsüblichen Maßstäben errichtet werden.

  • die Einfriedung erfolgt i. d. R. auf der Grundstücksgrenze
  • die Errichtungskosten müssen beide tragen
  • ebenso die Unterhaltungskosten

Die gemeinsame Einfriedung gilt in:

  • Heckenpflanzen Buche Fagus Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen.

Rechtseinfriedung

Die Rechtseinfriedung gilt in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen. Sie bedeutet, dass die rechte Grundstücksseite, vom Grundstückseingang aus betrachtet, eingezäunt werden muss, wenn der Nachbar das verlangt. Die Kosten trägt nur der Grundstücksbesitzer, der die Pflicht zur Errichtung hat. Er bestimmt allein über die Art der Umzäunung und trägt auch die laufenden Kosten für die Unterhaltung.

Die Rechtseinfriedung sorgt dafür, dass für viele Grenzzäune nur ein Grundstücksbesitzer zuständig ist. Dadurch sollen Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, die bei gemeinsamer Einfriedungspflicht entstehen, weil sich die Nachbarn nicht einig sind.

Für Grundstücksgrenzen, die hinter dem Grundstück liegen, sind beide Nachbarn zuständig.

Wem gehört der Zaun?

Zäune, die vollständig auf einem Grundstück stehen, gehören auch dem Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück sie stehen. Er ist zuständig für die Unterhaltung und kann frei darüber verfügen. Wenn Sie jedoch eine Grenzanlage aufgrund der gemeinsamen Einfriedung darstellen, sind beide Nachbarn zuständig, auch wenn sie nur auf einem Grundstück stehen.

Zäune, die auf der Grundstücksgrenze errichtet wurden oder diese schneiden, gehören beiden Nachbarn. Beide sind auch für ihren Unterhalt zuständig und beide können sie nutzen, zum Beispiel von Pflanzen beranken lassen.

Zäune, die zu Straßen oder Wegen hin erreichtet werden, gehören dem Grundstücksbesitzer.

Gartenzaun Zaun Gilt die Rechtseinfriedung, gehört die Einfriedung dem Grundstücksbesitzer, der sie errichten musste. Er muss sich um den laufenden Unterhalt kümmern, egal, ob der Zaun auf seinem Grundstück, auf der Grenze oder Nachbargrundstück liegt.

Verstoß gegen Gesetze

Die Missachtung bestehender Gesetze kann den Erbauer einer neuen Einfriedung teuer zu stehen kommen. Der Nachbar kann sein Recht einklagen und ggf. die vollständige Entfernung des strittigen Zauns von der gemeinsamen Grundstücksgrenze erreichen. Das vergiftete Nachbarschaftsverhältnis gibt es gratis dazu.

Wird dagegen ein bestehender Zaun, der beiden Nachbarn gehört, ohne dessen Zustimmung entfernt, kann das ebenfalls unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Der übergangene Nachbar kann die Wiederherstellung der ursprünglichen Einfriedung gerichtlich einfordern.

Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

In einigen Bundesländern gelten für das Einzäunen landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zusätzliche Regelungen. Erkundigen Sie sich bei Bedarf beim zuständigen Bauamt.

Sichtschutzzäune

Oft wird am Grenzverlauf ein Sichtschutzzaun aufgestellt, der meist höher ist, als der Rest des Grenzzaunes. Der Schutzzaun ist ein Teil der Einfriedung, allerdings kann er aufgrund seiner Höhe genehmigungspflichtig sein. Ein Blick in die Bauordnung des Bundeslandes oder eine Nachfrage beim zuständigen Bauamt kann die notwendige Klarheit schaffen. Am besten noch vor Baubeginn!

Notwendige Einfriedung

Pflicht zur Einfriedung besteht nicht immer nur dann, wenn ein Grundstückseigentümer sie einfordert. Auch der Gesetzgeber kann für bestimmte Grundstücke eine Einfriedung verlangen, um zum Beispiel die Verkehrssicherheit auf der angrenzenden Straße zu wahren.

Metallzaun Genauso kann aber die Verkehrssicherheit gegen eine Einfriedung sprechen, sodass sie für manche Grundstücksgrenzen nicht erlaubt ist.

Rechtzeitig informieren

Die Komplexität der Regelungen kann in diesem Artikel nicht bis ins kleinste Detail dargelegt werden. Obwohl die Gesetze eine umfassende Rechtssicherheit bei Einfriedungen schaffen wollen, sind diesbezügliche Streitigkeiten mit den Nachbarn leider an der Tagesordnung und beschäftigen nicht selten die Gerichte. Deswegen kann die Empfehlung nur lauten:

  • vor Errichtung über die aktuell gültigen Gesetze informieren
  • Nachbarschaftsgesetz, Bebauungsordnung, etc.
  • Ortsüblichkeit beachten
  • mit dem Nachbarn Einigung erzielen
  • diese schriftlich festhalten