Gartenpflege

Gesetz: offenes Feuer auf eigenem Grundstück

Feuer Grundstück Gesetz

Gemütlich am Lagerfeuer oder einer Feuerstelle im eigenen Garten zu sitzen klingt romantisch. Doch was sagt das Gesetz, wenn es um offenes Feuer auf dem eigenen Grundstück geht?

Generelle Vorsicht

Wenn es um offenes Feuer – egal ob auf dem eigenen oder einem öffentlichen Grundstück – geht, müssen Sie generell einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen. Denn die Flammen und Funken können verheerende Folgen haben. Bei sehr trockenem Wetter und Funkenflug besteht beispielsweise die Gefahr, dass sich Glut in der Umgebung verteilt und ein nur schwer oder gar unkontrollierbares Feuer ausbricht. Um diese Risiken zu minimieren sollte man daher in jedem Fall auf die folgenden Punkte achten:

  • Gartenabfälle verbrennen, Feuer Aufsicht: Eine Feuerstelle oder ein Lagerfeuer sollten in jedem Fall dauerhaft beaufsichtigt werden. Bereits ein kurzer Moment reicht aus, damit sich die Flammen durch Funkenflug oder das Umfallen von einzelnen Holzscheiten ausbreiten können.
  • Größe: Auch wenn ein großes Lagerfeuer beeindruckend aussieht, sollte die davon ausgehende Gefahr nicht unterschätzt werden. Besser sind kleine Feuerstellen, die sich einfach kontrollieren und schnell löschen lassen.
  • Löschen: Sowohl nach der gemütlichen Runde am Lagerfeuer als auch während des Brennens sollten geeignete Mittel zum Löschen des Feuers auf dem Grundstück bereit stehen. Größere Mengen Wasser sowie Feuerlöscher sind sinnvoll, Sand kann jedoch ebenfalls verwendet werden.
  • Trockenheit: Bei anhaltend trockenem Wetter und trockener Vegetation in der Umgebung sollte man darauf verzichten, Lagerfeuer oder Feuerschalen zu entzünden. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen ist dann dringend zu vermeiden. Das Risiko für Funkenflug und eine schnelle Ausbreitung des Feuers ist in diesen Fällen deutlich zu hoch. Oftmals wird die Verbreitung erst bemerkt, wenn bereits mehrere Stellen glimmen. Dadurch wird das Löschen erheblich erschwert.
  • Umgebung: Wenn ein offenes Feuer geplant ist, sollte man auch die Umgebung beachten und kontrollieren. Entflammbare Gegenstände sind zu entfernen. Sämtliche Oberflächen, die mit den Flammen in Berührung kommen, müssen feuerfest sein.

Gartenabfälle

Grünschnitt Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine bequeme Möglichkeit, sie zu beseitigen. Wenn der Kompost voll ist oder sich der Grünschnitt nicht zum Kompostieren eignet, denken daher viele Gartenbesitzer an diese komfortable Lösung. Allerdings ist das Verbrennen in der Regel verboten und es finden sich nur wenige Ausnahmeregelungen. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Daher sollte in jedem Fall das Gesetz beachtet und bei der jeweiligen Gemeinde nachgefragt werden, was erlaubt und was verboten ist. Auch eine Nachfrage bei der Feuerwehr ist möglich, um die jeweiligen Regelungen in Erfahrung zu bringen.

Bundesländer und Gemeinden

In Deutschland findet sich keine einheitliche Regelung für offenes Feuer auf dem eigenen Grundstück. Stattdessen gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern und sogar auf Ebene der Gemeinden. Aus diesem Grund sollte sowohl beim Anlegen einer Feuerstelle als auch bei anderweitig offen angelegten Feuern zuvor die entsprechende Auskunft eingeholt werden. Sogar eine Baugenehmigung kann erforderlich sein.

Gartenabfall verbrennen, Feuer Passende Anlaufstellen hierfür sind:

  • Gemeindeamt
  • Bürgeramt
  • Rathaus
  • Feuerwehr

Einige Informationen lassen sich auf den Webseiten von Stadt oder Ortschaft auch online in Erfahrung bringen. Allerdings gibt es hierbei ebenso Unterschiede auf Ebene der Bundesländer und Gemeinden.

Alternativen zum Lagerfeuer

Um eine Feuerstelle in den Garten zu integrieren und trotzdem die Sicherheit zu wahren, können Sie Feuerschalen und Feuerkörbe nutzen. Diese sind in der Regel erlaubt, wenn man das passende Brennmaterial verwendet. Dabei handelt es sich um Holzbriketts und stückiges Naturholz. Werden Feuerschale oder Feuerkorb zweckentfremdet, kann dies ebenfalls mit Risiken verbunden sein und zu Geldstrafen führen.